Allgemeine Teilnahmebedingung für Lehrgänge des
Skiverband Chiemgau e.V. - Lehrwesen Ski Alpin
(Stand: Januar 2023)
Grundlagen
Im Weiteren wird der Skiverband Chiemgau e.V. - Lehrwesen Ski-Alpin nur SVC und der Teilnehmer T genannt.
§1 Anmeldung und Bestätigung
Für eine ordentliche Anmeldung steht ein Online-Anmeldesystem zur Verfügung. Die Anmeldung ist erst gültig, wenn die fälligen Kosten (Gebühren) beim SVC eingegangen sind. Maßgeblich ist der Gutschrift am Konto des SVC.
Andere Anmeldungen müssen vom SVC nicht akzeptiert werden. Der SVC hat keine Verpflichtung den T über den Zustand der Anmeldung zu informieren. Der T muss sich eigenverantwortlich über den Stand seiner Anmeldung informieren.
Jeder T muss eine eigene Anmeldung auffüllen. Gruppenanmeldungen und Anmeldungen mit fehlerhaften bzw. unvollständigen Angaben müssen vom SVC nicht akzeptiert werden. Sollten dem SVC durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben Kosten entstehen, sind diese vom T zu tragen. Wurde der T durch Dritte (gesetzliche Vertreter, bevollmächtigte Vertreter) angemeldet, so muss dieser die für den SVC entstandenen Kosten tragen.
Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen verbindlich anerkannt und es entsteht ein rechtsgültiger Vertrag zwischen beiden Parteien.
Bis auf Weiteres werden mit der Anmeldung auch die, des zum Datum des Lehrgangs gültigen, Rahmenhygienerichtlinien des SVC anerkannt.
§2 Anmeldeschluss
Gültig ist immer der in der jeweiligen Ausschreibungen angegebene Meldeschluss.
Anmeldeschluss ist bei jedem Lehrgang das angegebene Datum um 0.00 Uhr. Jede Anmeldung nach diesem Zeitpunkt ist ungültig und kann nur vom Lehrgangsleiter akzeptiert werden. Sollte kein Anmeldeschluss angegeben sein, ist dieser 14-Tage vor dem ersten Tag des Lehrgangs.
§3 Teilnahmevoraussetzungen
Die in der Ausschreibung genannten speziellen Teilnahmevoraussetzungen sind verpflichtend. Grundsätzliche Teilnahmevoraussetzung ist die ordentliche Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein des Bayrischen Skiverband e.V.. Mitglieder anderer Vereinen haben die Nachweispflicht , gegenüber dem SVC, über einen Versicherungsschutz.
§4 Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Die für den jeweiligen Lehrgang gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen werden vom T mit der Anmeldung anerkannt. Diese sind auf Anfrage beim Lehrgangsleiter, bei der Prüfungskommission einzusehen.
In der Ausschreibung des jeweiligen Lehrgangs gegebenenfalls angegebene zusätzliche Ausrüstung ist verpflichtend. Der SVC behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne die erforderliche Ausrüstung vom jeweiligen Lehrgang auszuschließen. In diesen Fällen findet keine Rückerstattung statt.
§5 Kosten und Zahlung
Die für die Teilnahme am Lehrgang anstehenden Kosten sind der Ausschreibung zu entnehmen.
Diese bestehen im wesentlichen aus den Lehrgangsgebühren.
Nebenleitungen wie z. B. Transfer, Unterkunft, Verpflegung, Skipass, Leihgebühren für Ausrüstung, werde direkt an den entsprechenden Dienstleister bezahlt bzw. in der Regel wird der Skipass gesammelt durch den SVC gekauft und die anfallenden Skipass Kosten werden Vorort vom SVC Bar kassiert. Werden Teilleistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, hat dieser keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Zahlungen der Lehrgangsgebühren sind ausschließlich per Überweisung möglich. Nach Eingang der Lehrgangsgebühren ist die Anmeldung nach §1 gültig.
Abweichungen sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
§5 Rücktritt durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt von der Anmeldung, durch den T oder durch Dritte (gesetzliche Vertreter, bevollmächtigte Vertreter), ist jederzeit möglich. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Post- oder E-Mail Eingang der Stornierung beim für die Veranstaltung verantwortlichen Lehrgangsleiter.
Die Rückerstattung der bereits gezahlten Lehrgangsgebühr erfolgt nach folgendem Schlüssel:
• Rücktritt vor Anmeldeschluss abzüglich € 10,- Bearbeitungsgebühr
• Rücktritt nach Anmeldeschluss 50% der Lehrgangsgebühr abzüglich € 10,- Bearbeitungsgebühr
• Rücktritt am ersten Tag des Lehrgangs 0% der Lehgangsgebühren
• Unentschuldigtes Fernbleiben oder verspätetes Erscheinen führt zum Ausschluss des T vom Lehrgang. Die Lehrgangsgebühren werden nicht erstattet und zusätzlich sind € 10,- Bearbeitungsgebühr zu entrichten.
In Sonderfällen( Sonderrücktrittrecht, glaubhafte Gründe wie Todesfall in der Familie, Krankheit ,..) kann von dieser Regelung abgewichen werden.
Auf Anfrage muss der T eine amtliche Bescheinigung oder ein ärztliches Attest vorlegen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs des Rücktritts zusammen mit dem Attest beim zuständigen Referenten. Die Entscheidung obliegt dem Lehrreferenten.
Der Teilnehmer erhält auf Wunsch eine Bescheinigung über die entstandenen Kosten.
§6 Rücktritt durch den Skiverband Chiemgau e.V.
Der SVC kann einen Lehrgang ohne Einhaltung einer Frist absagen, wenn
• die Durchführung des Lehrgangs für den SVC nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle einer Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf den Lehrgang, bedeuten würde.
• die Mindestteilnehmerzahl laut Ausschreibung nicht erreicht wird.
Im Falle der Lehrgangsabsage durch den SVC werden den T die Lehrgangsgebühren in vollem Umfang zurückerstattet.
Der SVC kann einen Lehrgang vorzeitig beenden, wenn
• schlechte Schnee- bzw. Wetterverhältnisse die Durchführung im Interesse der T nicht erlauben oder eine mögliche Gefährdung der Gesundheit eintreten kann
• Höhere Gewalt eintritt (z.B.: Ausfall der Liftanlagen, im Katastrophenfall, Unfalls durch die ausführenden Organe)
Im diesem Fall kann der SVC anteilige Lehrgangsgebühren des T einbehalten.
Der SVC behält sich vor, einen oder mehrere T vom Lehrgang auszuschließen, wenn diese
• sich nicht an Ausbildung- und Prüfungsordnung halten
• nicht im Sinne der Allgemeinheit verhalten
• sich vorsätzlich gesundheitsgefährdend gegenüber sich selbst oder anderen verhalten
• sich störend verhalten und somit der Lehrauftrag gestört wird
• Symptome einer infektiösen Krankheit aufweisen und kein ärztliches oder amtliches Attest vorweisen können
In diesem Fall werden die Lehrgangsgebühren durch den SVC vollständig einbehalten. Weiter kann der SVC sich weitere rechtliche Schritte vorbehalten.
§ 7 Teilnahmebestätigung
Jedem Teilnehmer wird am Ende eine Lehrgangsbestätigung ausgestellt. Teilnehmer an Prüfungslehrgängen erhalten das Prüfungsergebnis in Form eines schriftlichen Lehrgangszeugnisses.
Bei vorzeitigen Lehrgangsende kann der SVC die Ausgabe einer Lehrgangsbestätigung oder eines Lehrgangzeugnis verweigern, wenn der Lehrauftrag, im Sinne des Curriculum, nicht oder nur teilweise erfüllt wurde.
§8 Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen eines Lehrgangs, die nach der Ausschreibung bzw. Anmeldung, aber noch vor dem Anmeldeschluss notwendig waren und die vom SVC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind. Nach dem Anmeldeschluss führen Änderungen zu einen Sonderrücktrittrecht.
§9 Haftungsausschluss
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko an den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des SVC teil. Der SVC und seine regionalen Skiverbände haften nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lehrgangsmaßnahme bzw. deren Durchführung stehen, soweit sie nicht vom SVC oder seinen Leistungserbringern (Ausbilderinnen & Ausbilder) verschuldet sind. Weiterhin haften der SVC nur für die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrgangsmaßnahme. Eine weitergehende Haftung des SVC findet nicht statt. Für den Versicherungsschutz sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verantwortlich.
§10 Foto- und Filmaufnahmen
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer oder dessen gesetzlichter Vertreter damit einverstanden, dass Foto- oder Filmaufnahmen, die im Rahmen der Veranstaltungen gemacht werden, zum Zweck der Außendarstellung des Verbands in Printmedien, sozialen Netzwerken, sowie auf der Homepage des Verbands zeitlich unbegrenzt genutzt werden dürfen.
Eine Abweichung bedarf einer schriftlichen Mitteilung beim Lehrgangsleiter.
§10 Datenschutz und -verarbeitung
Der SVC erhebt und verarbeitet nur Daten, die für seine Arbeit notwendig sind. Die Daten werden entsprechend sensibel behandelt und nur für die notwendige Maßnahmen, die die Lehrgänge benötigen weitergegeben. Die Daten in der Datenbank des SVC werden regelmäßig, spätestens nach der gesetzlichen Frist, durch den Datenschutzbeauftragten des SVC kontrolliert und gegebenenfalls gelöscht.
Mit der Anmeldung erklärt sich der T oder dessen gesetzlichter Vertreter damit einverstanden, dass seine Daten wie folgt verarbeitet werden
• Alle Daten(Vorname, Name, Geburtsdatum, Verein, Anschrift, Email, Telefon, Lichtbild) werden bis auf Widerruf oder bis kein Bedarf mehr besteht in der Datenbank des SVC gespeichert.
• Weitergabe der Daten (Vorname, Nachname) an alle Teilnehmer für Gruppenlisten
• Weitergabe der Daten (Vorname, Nachname, Wohnort, Email, Telefon) für Bildung von Fahrgemeinschaften
• Weitergabe der Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Verein, Anschrift, Lichtbild) an den Bayrischen Skiverband e.V. im Rahmen der Aus- und Fortbildungsmeldung des Lehrgangs. Dieser wird diese Daten zu Lizenzverwaltung an den Bayrischen Landessportverband e.V. und den Deutschen Skiverband e.V. weitergegeben.
• (Nur bei Ausbildung DSV-Grundstufe) Weitergabe der Daten (Vorname, Name, Email) an den Deutschen Skiverband e.V. zur Information über die Möglichkeit einer vergünstigten Einkaufsmöglichkeit des Lehrplanpakets.
• Weitergabe der Daten (Vorname, Name, Verein) an den Vereinsverantwortlich des T um die Mitgliedschaft auf elektronischen Weg zu bestätigen.
• Weitergabe der Daten (Vorname, Name, Geburtsjahr, Verein) an die Liftgesellschaft für den Kauf der Skipässe
• (Nur bei Lehrgängen mit Unterkunft) Weitergabe der Daten (Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift) an den Hotelbetreiber für die Buchung einer Lehrgangsunterkunft. Dieser wird die Daten gegebenenfalls an den örtliche Tourismusverband weitergeben.
• Weitergabe der Daten (Vorname, Nachname, Telefon, Adresse, E-Mail) an die zuständigen Gesundheitsbehörden im Falle einer positiven Infektionsmeldung von Teilnehmenden Personen.
• (Nur bei Ausbildung DSV-Grundstufe/DSV-Instructor) Speicherung der Daten (Vorname, Nachname, E-Mail) in Microsoft Teams(Azure AD) im Zuge Ausbildung für die Dauer der Ausbildung. Wenn selbstständig weitere Daten bei der Anmeldung angegeben werden, sind diese ebenfalls im Microsoft Teams (Azure AD) hinterlegt.
• Speicherung von Videoaufnahmen, zum Zwecke der Videoanalyse, in Microsoft Stream (kein öffentlichen Zugang).
Weiters dürfen Foto- oder Filmaufnahmen, die im Rahmen der Veranstaltungen gemacht werden, zum Zweck der Außendarstellung des Verbands in Printmedien, sozialen Netzwerken, sowie auf der Homepage des Verbands zeitlich unbegrenzt genutzt werden.
Eine Abweichung kann dazu führen, dass die Meldung des Lehrgang nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Sollte der T mit der Verarbeitung oder Weitergabe seiner Daten in diesem Sinne nicht einverstanden sein, muss dies schriftlich an den Datenschutzbeauftragten des SVC bzw. dem Lehrreferenten mitgeteilt werden.
§11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte ein Teil der Teilnahmebedingungen – gleichgültig aus welchem Grund – unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
§12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Traunstein.