Rahmenhygienerichtlinien

Stand Dezember 2021

 

Rahmenhygienerichtlinien des Skiverband Chiemgau e.V. – Lehrwesen Ski-Alpin

Für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Stand: 10.12.2021

 

Diese Richtlinien sind im Bezug auf die Rahmenhygienerichtlinen des Bayrischen Skiverband e.V. in der aktuellen gültigen Version. 

Informationen zu Maßnahmen rund um das Coronavirus - Bayerischer Skiverband e.V. (bsv-ski.de)

 

Diese Richtlinien sollen als Verhaltenskodex während der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Lehrwesen Ski-Alpin für alle Veranstaltungen gelten, um einen Lehrbetrieb in der Saison 21/22 sicherstellen zu können und allen beteiligten Personen möglichst besten Schutz vor Infektiösen Krankheiten (z.B. COVID-19) gewährleisten zu können.

 

A Allgemeines

 

Der Lehrgangsleiter, jeder Lehrmaßnahme, sorgt örtlich für die Umsetzung der Rahmenhygienerichtlinen.

 

Jeder Ausbilder und Teilnehmer wird über diese Rahmenhygienerichtlinen informiert und ist dazu verpflichtet diese zu beachten und einzuhalten. Jeder ist dazu verpflichtet etwaige Nichtbeachtung dem jeweiligen anderen mitzuteilen. Der Lehrgangsleiter oder ein Beauftragter kann jederzeit einen gültigen Nachweis über den Status der Teilnehmerinnen anfordern. Der Teilnehmer ist in diesem Fall verpflichtet diesen nachzuweisen, ansonsten führt es zum Ausschluß des Lehrgangs, bis der Nachweis erbracht worden ist.

 

Es sind nur Personen zu Lehrgängen zugelassen, die die folgenden Bedingungen

erfüllen

  • aktuell gültigen Regelung des Lehrgangsort
  • keine Krankheitssympthome aufweisen

 

 Eine Nichtbeachtung, Verweigerung oder Nichtmeldung führt zum sofortigen Ausschluss von der Lehrmaßnahme. Sollte der Lehrgang bereits angetreten worden sein, kann keine Rückerstattung der Lehrgangsgebühren oder sonstiger Kosten für den Teilnehmer stattfinden.

 

Evtl. Kosten für Testung, für Nicht-Genesene oder Nicht-Geimpfte sind nicht in den Lehrgangsgebühren inkludiert. Die Teilnehmerinnen müssen sicht selbstständig um aktuelle Testungen kümmern.

 

Sollten Teilnehmerinnen keinen Kontakt zu nicht-genesenen oder nicht-geimpften Teilnehmerinnen wünschen, muss dies vor dem Lehrgang mit dem zuständigen Lehrgangsleiter abgeklärt werden. Nach Antritt zum Lehrgang können keine Kosten für die Teilnehmerinnen rückertstattet werden.

 

B Maßnahmen

Anreise

Die Anreise findet nach den aktuell geltenden Vorschriften zur Bildung von Fahrgemeinschaften in privaten PKW oder Bussen statt statt. Hierzu ist unter https://www.coronakatastrophenschutz.

bayern.de/faq/index.php die aktuelle Rechtslage und das Rahmenhygienekonzept für Touristische Dienstleistungen einsehbar.

 

Unterkunft

Für die Einhaltung der Regeln in der Unterkunft sind der Beherbergungsbetrieb sowie der Lehrgangsleiter vor Ort zuständig. Unterkünfte innerhalb Bayerns haben Zugriff auf das Hygienekonzept Beherbergung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege. Die aktuelle Version des Hygienekonzeptes ist unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php abrufbar. Bei Lehrgängen und Unterkünften im Ausland sind die aktuell gültigen Regelungen vor Ort im Vorfeld abzuklären und ggf. Vorkehrungen zu treffen. Dies kann die Übermittlung von personenbezogenen Daten mit sich bringen. Mögliche Quarantäne- oder Testanordnungen bei Einreise sind zu beachten. Es wird empfohlen die Abläufe vor Ort, z.B. Frühstück und Abendessen, im Vorfeld mit dem Beherbergungsbetrieb zu besprechen und die Gruppe, wenn möglich, zur gleichen Zeit zu verpflegen. Der Ablauf bzw. die Möglichkeit zur Nutzung von Gruppen- oder Seminarräumen für Videoanalyse oder Theorieeinheiten, ist unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln und unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Regelungen und Vorgaben vor Ort abhängig zu gestalten. Während der Einheiten ist ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Kann dieser Abstand während der Einheit, oder auf dem Weg zu/von der Sitzung nicht eingehalten werden, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) getragen werden. Die Räumlichkeiten der Sitzungen müssen regelmäßig, entsprechend der allgemeinen Bestimmungen, gelüftet werden. Dieses Vorgehen wird auch unter Berücksichtigung möglicher Lockerungen bis auf weiteres empfohlen.

Sollten die Teilnehmerinnen keine Unterbringung mit einer weiteren Person, welche weder genesen noch geimpft ist, wünschen, so muss dies vor dem Antritt zum Lehrgang, dem Lehrgangsleiter mitgeteilt werden. 

Es gelten jeweils die gültigen Bestimmungen des jeweiligen Lehrgangsortes, wenn diese stärker restriktierend sind.

 

 

Verhalten bei Verdachtsfällen oder bestätigten Infektionen

Verdacht auf Infektion mit Covid 19

Sofortige Isolierung der Person und Information des Corona-Verantwortlichen und des örtlichen

Gesundheitsamtes. Sofortige Unterbrechung des Lehrgangs bis zur Abklärung.

 

Feststellung Infektion durch positive Testung

Sofortige Isolierung der Person, der Kontaktpersonen und Information des Corona-Verantwortlichen

und des örtlichen Gesundheitsamtes. Sofortiger Abbruch des Lehrgangs und Isolation aller beteiligten Personen.

 

Zusätzliche Regelungen vor Ort im Rahmen touristischer Dienstleistungen

Für die Nutzung von Skibussen, Seilbahnen und Liften gelten die jeweils örtlich aktuell gültigen

Regelungen und Vorgaben. Für Seilbahnen und Omnibusbetriebe im Freistaat Bayern kann unter

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php das jeweils gültige

Rahmenhygienekonzept für Touristische Dienstleistungen eingesehen werden.

Die Regelungen im Ausland sind über die regionalen und lokalen Behörden im Vorfeld abzuklären

und ggf. Vorkehrungen zu treffen.

Die Empfehlung für alle an der Lehrgangsmaßnahme beteiligten Personen, bei Unterschreitung des

Mindestabstandes eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) zu tragen, gilt unabhängig der möglichen

Regelungen vor Ort bis auf weiteres. Die Empfehlung gilt sowohl im Freien als auch in geschlossenen

Räumen.

 

Verhalten während der Aus- und Fortbildung

Auf den Mindestabstand von 1,5m und auf die Allgemeinen Hygieneregeln ist sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen zu achten.

Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen muss entsprechend der Abstandsregelungen komplett verzichtet werden. Alle an der Lehrgangsmaßnahme beteiligten Personen sind auf die Einhaltung der „Kontaktfreiheit“ hinzuweisen.

Individuelle Regelungen

Im Rahmen des Lehrgangs, kann es zu individuellen Regelungen kommen, welche durch den Lehrgangsleiter mitgeteilt werden.

Diese werden aktuell geregelt und sind an allen Teilnehmer Vor-Ort mitzuteilen.

 

Änderungen und Informationsfluss

Änderungen dieser Rahmenhygienemaßnahmen werden aktuell durch den Lehrgangsleiter an die Teilnehmer und Ausbilder ausgegeben.

 

Die für den Beginn des Lehrgangs gültigen Rahmenhygienerichtlinen werden am Tag vor dem Lehrgang elektronisch an die in der Anmeldung angebenen E-Mail-Adresse versendet und bei der Lehrgangseröffnung nochmal mitgeteilt.